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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Diese Inhalte wurden sorgfältig erstellt, ersetzen jedoch keine Rechtsberatung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Philipp Rang, Inhaber Philipp Rang, Kölner Straße 29, 53913 Swisttal.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungsverträge und sonstigen Leistungen der Fahrschule Philipp Rang gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden sowie gegenüber Firmenkunden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie von der Fahrschule in Textform bestätigt werden.

§ 2 Vertragsschluss

Der Ausbildungsvertrag wird gemäß § 31 FahrlG schriftlich abgeschlossen. Er enthält insbesondere die angestrebte Führerscheinklasse, die zu erbringenden Leistungen sowie die Entgelte in ihrer jeweiligen Zusammensetzung. Die Ausbildung beginnt nach Abschluss des Vertrags und Vorlage der erforderlichen Unterlagen.

§ 3 Leistungen der Fahrschule

Die Fahrschule erbringt den theoretischen Unterricht, die praktischen Übungsstunden, die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung sowie die Vermittlung und Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung. Ein Prüfungserfolg wird nicht geschuldet; die Fahrschule schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung nach den gesetzlichen Vorgaben.

§ 4 Entgelte und Preisaushang

Die Entgelte setzen sich zusammen aus dem Grundentgelt (Verwaltung, theoretischer Unterricht, Lehrmaterialorganisation), dem Entgelt je praktischer Fahrstunde von 45 Minuten, den Entgelten für besondere Ausbildungsfahrten sowie den Vorstellungsentgelten für die theoretische und die praktische Prüfung. Maßgeblich ist jeweils der aktuelle Preisaushang in den Räumen der Fahrschule gemäß § 32 FahrlG. Gebühren Dritter (z. B. Prüfgebühren des TÜV, Gebühren der Führerscheinstelle, ärztliche Untersuchungen) sind nicht Bestandteil der Fahrschulentgelte.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Das Grundentgelt ist mit Ausbildungsbeginn fällig; Entgelte für Fahrstunden und Vorstellungen sind jeweils nach Erbringung der Leistung bzw. nach Vereinbarung fällig. Firmenkunden erhalten eine Rechnung, die ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Terminvereinbarung und Ausfall von Fahrstunden

Fahrstunden werden individuell vereinbart. Vereinbarte Termine sind mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird ein Ausfallentgelt gemäß Preisaushang berechnet, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Fahrschülerin oder der Fahrschüler unverschuldet verhindert war und dies nachweist (z. B. durch ärztliche Bescheinigung).

§ 7 Pflichten der Fahrschülerin / des Fahrschülers

Die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler ist verpflichtet, pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen, die erforderlichen Unterlagen (insbesondere Ausweisdokument, ärztliches und augenärztliches Zeugnis, Nachweise des Kostenträgers) vorzulegen und gesundheitliche Einschränkungen, die die Fahrtauglichkeit betreffen, unverzüglich mitzuteilen. Das Führen eines Fahrschulfahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten ist untersagt. Bei Verstoß ist die Fahrschule berechtigt, die Fahrstunde abzubrechen bzw. auszuschließen; das Entgelt für die Fahrstunde bleibt geschuldet.

§ 8 Ausbildung mit Bildungsgutschein oder sonstiger Förderung

Wird die Ausbildung von einem Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) gefördert, gehen die Bedingungen des jeweiligen Kostenträgers diesen AGB vor. Fahrschülerinnen und Fahrschüler sind verpflichtet, an der Abwicklung mitzuwirken, insbesondere Anwesenheitsnachweise und geforderte Bescheinigungen zeitgerecht beizubringen. Die Entscheidung über eine Förderung liegt allein beim Kostenträger; die Fahrschule schuldet keine Förderzusage. Werden Kosten vom Kostenträger nicht oder nicht vollständig übernommen, haftet die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber für das Entgelt.

§ 9 Firmenkunden

Firmenkunden können Sammelbuchungen für mehrere Teilnehmende vornehmen. Die Teilnehmenden sind spätestens bei Ausbildungsbeginn namentlich zu benennen. Die Abrechnung erfolgt gegenüber dem Unternehmen; das Unternehmen stellt sicher, dass die Teilnehmenden die erforderlichen Voraussetzungen und Unterlagen erfüllen. Änderungen der Teilnehmenden sind vor Beginn der jeweiligen Maßnahme mitzuteilen.

§ 10 Kündigung

Der Ausbildungsvertrag kann von der Fahrschülerin bzw. dem Fahrschüler jederzeit in Textform gekündigt werden. Zu vergüten sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zuzüglich eines anteiligen Grundentgelts entsprechend dem bereits erbrachten Anteil des theoretischen Unterrichts und der Verwaltungsleistungen. Die Fahrschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei nachhaltigem Zahlungsverzug, wiederholtem unentschuldigtem Fehlen oder bei Verstößen gegen § 7 dieser AGB.

§ 11 Haftung

Die Fahrschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet die Fahrschule nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Gesetzliche Haftungsregelungen bei Übernahme einer Garantie bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben der DSGVO. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Stand: August 2026

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